Durch Produktpiraterie wird die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen bedroht. Produktimitationen führen zu einem Abfluss von wertvollem Know-how, Umsatz- und Gewinneinbußen, Senkung des Preisniveus für Originalprodukte und Produkthaftungsprozesse für die gefälschten Produkte.
Zum Schutz vor Produktpiraterie sind ganzheitliche Schutzkonzeptionen und die Entwicklung innovativer, technischer Schutzmaßnahmen notwendig.
Produktpiraterie hat in Deutschland erschreckende wirtschaftliche Ausmaße angenommen. Sie bedroht insbesondere die Unternehmen der Investitionsgüterindustrie (Maschinen- und Anlagenbau, Automobilindustrie, Medizintechnik etc.), die sich durch FuE-Investitionen Wettbewerbsvorteile erarbeiten, verursacht Milliardenschäden und den Verlust von zehn-tausenden Arbeitsplätzen.
Angesichts der Schlüsselstellung dieser Industrie ist es an der Zeit, wirkungsvolle Mechanismen für den präventiven Schutz zu erarbeiten und den betroffenen bzw. gefährdeten Unternehmen zugänglich zu machen.
Die deutschen Unternehmen der Investitionsgüterindustrie behaupten sich im internationalen Wettbewerb durch ihre hohe Produktqualität und Innovationskraft. Zwei Drittel der Unternehmen sind von Produkt- bzw. Markenpiraterie betroffen. Produkt- und Marken-piraterie verletzt die Schutzrechte eines Originalherstellers. Laut einer Studie des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.) sind die Schäden immens. Allein der deutsche Maschinenbau beklagt einen Schaden von ca. 5 Mrd. € pro Jahr. Darüber hinaus gehen allein in Deutschland nach Schätzungen der DIHK jährlich ca. 70.000 Arbeitsplätze aufgrund von Produktpiraterie verloren.
Neben Umsatzverlusten müssen die betroffenen Unternehmen Imageschädigungen und schlimmstenfalls Produkthaftungsprozesse für gefälschte Produkte in Kauf nehmen. Zudem schaden qualitativ minderwertige Fälschungen dem Ruf einer Marke, wenn die Qualitätserwartungen der Käufer nicht erfüllt werden.
Der Schutz vor Produktpiraterie gewinnt im Investitionsgüterbereich zunehmend an Bedeutung.
Bisher wurde Produkt- bzw. Markenpiraterie hauptsächlich durch juristische Maßnahmen begegnet. Diese rechtlichen Ansätze greifen jedoch in aller Regel erst, wenn bereits eine Schädigung des Originalherstellers vorliegt. Methoden zum präventiven Schutz vor Produkt-piraterie sind in den Unternehmen der Investitionsgüterindustrie bisher wenig verbreitet und nicht systematisch eingeführt. Aus diesem Grund initiierte das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Studie „Plagiatschutz – Handlungsspielräume der produzierenden Industrie gegen Produktpiraterie“ (Wildemann, H.; Ann, C.; Broy, M.; Günthner, W.A.; Lindemann, U.).. Diese Studie zeigt Möglichkeiten auf, präventiv gegen Produktpiraterie vorzugehen. Sie zeigt aber auch den Handlungsbedarf, der mit der Bekanntmachung „Innovationen gegen Produktpiraterie“ aufgegriffen wurde.
Die Studie finden Sie neben vielen weiteren Studien rund um das Thema „Innovation“ in unserem Bereich Studien.
Grundsätzlich lassen sich die Möglichkeiten zum Schutz vor Produktpiraterie den Bereichen Produkt, Prozess, Technologie, Information und Recht zuordnen. Diesen Bereichen können Schutzmaßnahmen zugeordnet werden (vgl. Abbildung 1). Auf unserem Schwesterportal www.conimit.de sind nach kostenloser Registrierung ca. 70 Maßnahmen zugänglich.
Im Folgenden (Abb. 2) ist beispielhaft der Steckbrief für die Maßnahme „Eigenentwicklung von Betriebsmitteln“ dargestellt. In einem Maßnahmensteckbrief beinhaltet neben einer Kurzbeschreibung der Maßnahme auch das Vorgehen bei deren Anwendung abgebildet. Des Weiteren kann der Anwender Informationen zu weiterführender Literatur erhalten und zu den Experten für die Maßnahmen verwiesen werden.
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ConImit ist mehr als nur eine Internetplattform und bietet Ihnen folgende Leistungen:
In Zusammenarbeit mit der TU München entwickelt ConImit die Bedarfsanalyse „Schutz vor Produktpiraterie“. Der Zweck der Bedarfsanalyse ist, in einem Unternehmen den Handlungsbedarf gegen Produktpiraterie zu ermitteln und ein Handlungskonzept zu erstellen und umzusetzen. Dazu ist zunächst zu erheben, wie das Unternehmen im Kampf gegen Produktpiraterie aufgestellt ist. Das Ist-Profil wird anhand eines detaillierten Fragenkataloges in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Unternehmen erfasst und für die Bereiche Produkt, Prozess, Technologie, Information und Recht ausgewertet. Ausgehend vom Ist-Profil und den identifizierten Handlungsbereichen wird das Soll-Profil (Abb.3) erarbeitet. Das Soll-Profil repräsentiert den Zustand, den ein Unternehmen erreichen soll, um sich wirksam gegen Produktpiraterie zu schützen. Das Soll-Profil ist unternehmensspezifisch. Die Entwicklung vom Ist- zum Soll-Profil sollte gut strukturiert und messbar erfolgen. Daher liefert die Bedarfsanalyse in sich konsistente Zwischenstufen, die eine schrittweise evolutionäre Entwicklung ermöglichen. Darauf basierend wird ein Handlungskonzept erarbeitet, dass das Unternehmen in sinnvollen Schritten vom Ist-Profil zum gewünschten Soll-Profil führt.